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Kinderlähmung (Polio)
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Jetzt ans Auffrischen denken!
Jugendliche, die als Kleinkinder gegen Kinderlähmung (Polio) geimpft wurden, sollten den Impfschutz 10 Jahre nach der letzten Impfung auffrischen. Für unter 15-Jährige, die nach Mekka pilgern möchten, besteht sogar eine Impfpflicht bei der Einreise nach Saudi-Arabien.
Ein Blick in den Impfausweis gibt Aufschluss über den geeigneten Zeitpunkt für eine Nachimpfung. Falls keine Grundimmunisierung vorliegen sollte, kann diese jederzeit nachgeholt werden. Dabei gilt: Jede Impfung zählt.

Kinderlähmung – Was ist das?
Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz Polio) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die mit schweren Lähmungen einhergehen und sogar zum Tode führen kann. Früher waren Polioviren weltweit verbreitet. Mit Einführung der Schluckimpfung in den 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts und durch zahlreiche Impfprogramme ist die Kinderlähmung immer seltener geworden. Die meisten werden sich noch an den Slogan „Kinderlähmung ist grausam – Schluckimpfung ist süß“ erinnern.
Auch wenn Deutschland und andere Industriestaaten als poliofrei gelten, so kommt die Kinderlähmung heute noch in mehreren Ländern Afrikas und Asiens vor (siehe Karte). Damit besteht die Gefahr, dass sie beispielsweise durch Reisende bei uns eingeführt wird.
Welche Impfung gibt es?
Die damals übliche Schluckimpfung wird in Deutschland nicht mehr verwendet. Heute ist die Impfung gegen Kinderlähmung (Polio) eine Injektionsimpfung. Um einen vollständigen Impfschutz bei Reifgeborenen im Säuglingsalter aufzubauen, sind drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten notwendig. Für Frühgeborene sind 4 Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Im Alter von 9 bis 16 Jahren wird noch einmal aufgefrischt. Nach erfolgreicher Grundimmunisierung bietet die Impfung einen zuverlässigen Schutz für mindestens 10 Jahre. Erwachsene, die eine vollständige Grundimmunisierung und als Jugendlicher bzw. später eine Auffrischimpfung erhalten haben, benötigen in Deutschland in der Regel keine weitere Polio-Impfung. Empfohlen wird eine erneute Auffrischung des Impfschutzes allerdings einigen Personengruppen, darunter medizinisches Personal und Reisende, die Risikogebiete besuchen möchten.
Gibt es Impfrisiken?
Bei bekannter Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes sollte nur unter strenger Risiko-Abwägung geimpft werden. Bei akuter Erkrankung sollte erst 2 Wochen nach der Genesung geimpft werden. Zur Impfung während einer Schwangerschaft liegen keine ausreichenden Daten vor; im 1. Drittel der Schwangerschaft sollte jedoch nicht geimpft werden. Nach der Impfung treten gelegentlich leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auf. Außerdem kann es kurzzeitig zu erhöhter Temperatur, Müdigkeit und Magen-Darm-Beschwerden kommen. Selten treten allergische Hautreaktionen auf.
Wer übernimmt die Impfkosten?
In der Regel übernehmen Krankenkassen die empfohlenen Impfungen gegen Kinderlähmung (Polio) bis zum 18. Lebensjahr und bei versäumter Auffrischung im Jugendalter auch einmalig für Erwachsene. Die Erstattung weiterer Auffrischungen bei Erwachsenen hängt vom Grund der Impfung, der jeweiligen Krankenversicherung und der Region ab. In Sachsen beispielsweise werden Auffrischungen auch nach dem 18. Lebensjahr von den Krankenkassen getragen.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen sind dazu übergegangen, Impfungen für private Auslandsreisen zu übernehmen. Eine Liste der betreffenden Krankenkassen finden Sie in der Rubrik „Kostenerstattung“ auf der Internetseite des CRM Centrum für Reisemedizin.


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007


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