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Röteln
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Schon geimpft?
Wurde die Impfung gegen Röteln versäumt, so kann sie jetzt noch nachgeholt werden. Vor allem junge Frauen sollten bis zum 18. Lebensjahr geimpft sein.

Röteln – Was ist das?
Röteln (Rubella) sind eine ansteckende fieberhafte Krankheit, die mit einem typischen fleckigen Hautauschlag einhergeht. Übertragen wird sie durch Viren, die weltweit vorkommen. Ungeimpft erkranken bis zu 90 % bereits während der Kindheit an Röteln. Vor allem bei Kindern verlaufen sie oft mild, meist ohne schwerwiegende Komplikationen. Besonders gefährdet sind schwangere Frauen, da das Virus auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Schwere Missbildungen und Fehlgeburten können die Folge sein. Den sichersten Schutz vor dieser fatalen Komplikation bietet eine hohe Durchimpfungsrate beider Geschlechter.
Welche Impfung gibt es?
Die Impfung gegen Röteln ist eine Injektionsimpfung mit lang andauernder, zuverlässiger Schutzwirkung. Es handelt sich dabei um eine so genannte Lebendimpfung. Die erste Impfung erfolgt in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite zwischen dem 15. und 23. Monat. Zwischen erster und zweiter Impfung muss mindestens ein Abstand von 4 Wochen liegen. Auch Jugendliche und Erwachsene können gegen Röteln geimpft werden.
Gibt es Impfrisiken?
Die Rötelnimpfung ist in der Regel gut verträglich. Nicht geimpft werden kann bei: Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes, z.B. Hühnereiweiß oder Gelatine, und einem geschwächten Abwehrsystem, z.B. aufgrund einer HIV-Infektion, sowie während der Schwangerschaft. Bei akuter, fieberhafter Erkrankung sollte die Impfung erst 2 Wochen nach der Genesung erfolgen. Kinder können nicht vor dem 9. Lebensmonat geimpft werden. Nach der Impfung treten manchmal leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auf. Gelegentlich kommt es zu erhöhter Temperatur. Selten tritt eine leichte rötelnähnliche Erkrankung auf. Bei jungen Frauen kann es vorübergehend zu Gelenkbeschwerden kommen. Schwerwiegende Komplikationen sind sehr selten.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die Impfung gegen Röteln von den Krankenkassen getragen. Zudem wird sie allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch keine bzw. bisher nur eine Röteln-Impfung erhalten haben, erstattet. Beruflich bedingte Impfungen werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007


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