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Impfungen - Wer zahlt?
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Pflichtleistungen gesetzlicher Krankenkassen
Eine Vielzahl von Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, d.h. jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf diese Vorsorgemaßnahmen.
Um welche Impfungen es sich handelt, wird durch die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geregelt. Zurzeit sind das alle von der STIKO empfohlenen Impfungen - altersspezifische Standardimpfungen (siehe Impfkalender ) und so genannte Indikationsimpfungen, z.B. bei chronischer Vorerkrankung.
Satzungsleistungen gesetzlicher Krankenkassen
Darüber hinaus bieten viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten weitere Impfungen als freiwillige Satzungsleistungen an. Darunter die Grippe-Impfung für unter 60-Jährige, die HPV-Impfung für über 18-jährige junge Frauen und Männer, die Meningokokken-B-Impfung oder auch Reiseimpfungen für private Auslandsaufenthalte (siehe unter: www.crm.de) .
Privat versichert?
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren, welche Schutzimpfungen übernommen werden.

Quellen:
  • Robert Koch Institut (RKI). Epidemiologisches Bulletin 30/2010
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL).15. Oktober 2009


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 23.11.2009