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Keuchhusten (Pertussis)
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Für bestimmte Berufsgruppen lohnt sich eine Auffrischung des Impfschutzes
Generell wird allen Erwachsenen seit Juli 2009 eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen. Darüber hinaus wird Personen, die im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, alle 10 Jahre zu einer Auffrischung der Impfung geraten. Da kein Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten verfügbar ist, soll die Impfung mit der nächsten fälligen Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) und Diphtherie erfolgen.

Keuchhusten – Was ist das?
Keuchhusten, auch Pertussis genannt, ist eine sehr ansteckende Erkrankung mit typischen Hustenanfällen. Er wird durch bestimmte Bakterien (Bordetella pertussis) hervorgerufen, die weltweit vorkommen.
Mit der zwischenzeitlichen Aufhebung der Impfempfehlung in den alten Bundesländern im Jahre 1974 nahmen die Keuchhustenfälle deutlich zu. Auch in der ehemaligen DDR, wo bis zur Wiedervereinigung gegen Keuchhusten geimpft wurde, zeigte sich nach Einstellung der Impfungen ein ähnlicher Trend. Daher wird die Impfung seit 1995 wieder für Kinder und Jugendliche empfohlen. Heute sind über 90 % der Kinder gegen Keuchhusten geimpft und die Krankheitsfälle sind rückläufig. Seit Juli 2009 empfiehlt die STIKO allen Erwachsenen, sich im Zuge der nächsten fälligen Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) und Diphtherie einmalig gegen Keuchhusten (Pertussis) impfen zu lassen. Seit 2020 empfiehlt die STIKO die Pertussisimpfung von Schwangeren zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels (ab SSW 28). Diese Empfehlung gilt unabhängig von dem Abstand zu einer zuvor erfolgten Keuchhusten-Impfung und für jede Schwangerschaft.
Welche Impfung gibt es?
Die Impfung gegen Keuchhusten ist eine Injektionsimpfung. Um einen Impfschutz bei Reifgeborenen im Säuglingsalter aufzubauen, sind drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten notwendig. Für Frühgeborene sind 4 Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten empfohlen. Die damit erzielte Schutzwirkung liegt bei etwa 80 %. Bei Kindern wird im Alter von 5 bis 6 Jahren sowie 9 bis 16 Jahren noch einmal aufgefrischt. Zusätzlich sollte mindestens einmal im Erwachsenenalter eine Impfung erfolgen. Der Schutz hält etwa 10 Jahre an. Eine durchlebte Erkrankung schützt 10 bis 20 Jahre. Die Keuchhusten-Impfung wird immer mit anderen Impfungen kombiniert.
Gibt es Impfrisiken?
Bei bekannter Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes sollte nur unter strenger Risiko-Abwägung geimpft werden. Bei akuter Erkrankung sollte die Impfung verschoben werden. Nach der Impfung treten häufig leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auf. Außerdem kann es je nach Impfpräparat z.B. zu kurzzeitigem Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, allergischen Hautreaktionen und Magen-Darm-Beschwerden kommen. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sollte nach der Grundimmunisierung ein Abstand von 5 Jahren zwischen den einzelnen Impfungen liegen.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die Krankenkassen übernehmen die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) für Kinder und Jugendliche, für Frauen im gebärfähigen Alter, sowie für Schwangere zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels und andere Erwachsene mit engem Kontakt zu Säuglingen. Seit Mitte 2009 wird die Impfung zudem einmalig allen Erwachsenen erstattet.


Aktualisiert am 06.02.2023, erstellt am 28.11.2007


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