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Pneumokokken (Lungenentzündung)
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Wann ist eine Impfung für Erwachsene sinnvoll?
Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, beispielsweise aufgrund eines chronisch geschwächten Abwehrsystems sowie bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Asthma oder Diabetes, wird eine Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.

Pneumokokken – Was ist das?
Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) sind kugelförmige Bakterien, die weltweit vorkommen. Sie können verschiedene, zum Teil lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen, darunter Mittelohr-, Lungen- und Hirnhautentzündungen sowie Blutvergiftungen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder sowie ältere und abwehrgeschwächte Personen. Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Pneumokokken für diese Personengruppen.
Welche Impfung gibt es?
Die Impfung gegen Pneumokokken ist eine Injektionsimpfung mit guter Schutzwirkung. Kinder unter 2 Jahren erhalten einen anderen Impfstoff als Erwachsene. Um einen Impfschutz aufzubauen sind je nach Alter eine (Erwachsene) bzw. bis zu vier Impfungen (Kinder bis 2 Jahre) notwendig. Kinder erhalten die erste Impfung in der Regel im 2. Lebensmonat. Die Dauer der Schutzwirkung wird mit 3-6 Jahren angegeben.
Gibt es Impfrisiken?
Sowohl die Impfung für Erwachsene als auch die für Kinder wird in der Regel gut vertragen. Nicht geimpft werden kann bei: Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes, vor allem Hühnereiweiß, und einer Pneumokokken-Erkrankung während der letzten 3 bis 6 Jahre. Bei akuter, behandlungsbedürftiger Erkrankung sollte die Impfung erst nach der Genesung erfolgen. Nach der Impfung treten häufig leichte Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle auf. Selten kommt es zu erhöhter Temperatur und einem leichten Krankheitsgefühl. Sehr selten sind allergische Reaktionen.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Im Säuglings- und Kleinkindalter sowie einmalig für alle über 60-Jährigen wird die Impfung gegen Pneumokokken von den Krankenkassen getragen. Bei allen anderen hängt die Erstattung der Kosten vom Grund der Impfung (z.B. chronisch geschwächtes Abwehrsystem) ab. Beruflich bedingte Impfungen werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren.


Aktualisiert am 14.04.2022, erstellt am 28.11.2007


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