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Japanische Enzephalitis
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek

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Japanische Enzephalitis – Was ist das?
Die Japanische Enzephalitis wird durch Viren (Japan B-Enzephalitis-Virus) hervorgerufen, die lebensbedrohliche Hirn- und Hirnhautentzündungen verursachen können. Sie kommt gebietsweise in Südostasien und Fernost vor, z.B. in Indien, Thailand, Malaysia, Indonesien, China und Japan (siehe Karte). Übertragen wird sie von nachtaktiven Stechmücken, die in Feuchtgebieten brüten. In ländlichen Gebieten tritt die Japanische Enzephalitis weit häufiger auf als in Städten.
Den sichersten Schutz bietet eine Impfung. Außerdem sollte an einen nächtlichen Mückenschutz (Moskitonetze, Mückenabwehrmittel für die Haut) gedacht werden.
Welche Impfung gibt es?
Die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis ist eine Injektionsimpfung. Um einen zuverlässigen Schutz zu erhalten, sind zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen notwendig. Bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren kann der Abstand zwischen den zwei Impfdosen auf eine Woche verkürzt werden (Schnellschema). Die letzte Impfdosis sollte möglichst mindestens 10 Tage vor der Abreise erfolgen. Eine erstmalige Auffrischimpfung ist nach 12 bis 24 Monaten sinnvoll, danach wird von einer Schutzdauer von mindestens 10 Jahren ausgegangen.
Gibt es Impfrisiken?
Bei bekannter Unverträglichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes sowie während einer Schwangerschaft bzw. der Stillzeit sollte nur unter strenger Risiko-Abwägung geimpft werden. Bei akuter, behandlungsbedürftiger Erkrankung sollte die Impfung erst nach der Genesung erfolgen. Nach der Impfung treten häufig leichte Schmerzen an der Einstichstelle und Kopf- bzw. Muskelschmerzen auf. Gelegentlich kommt es zu Migräne, Schwindel und einem leichten Krankheitsgefühl.
Wer übernimmt die Impfkosten?
Die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis ist eine Reiseimpfung und gehört daher nicht zu den Standardleistungen der Krankenversicherung. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen sind jedoch dazu übergegangen, Impfungen für private Auslandsreisen zu übernehmen. Eine Liste der betreffenden Krankenkassen finden Sie in der Rubrik „Kostenerstattung“ auf der Internetseite des CRM Centrum für Reisemedizin.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung bzw. anhand des persönlichen Vertrages informieren. Beruflich bedingte Impfungen werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen.


Aktualisiert am 25.06.2021, erstellt am 28.11.2007


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