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Pneumokokken
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek, Dr. S. Witteck

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Die Frage des Impfstoffs
In Deutschland stehen für die Impfung gegen Pneumokokken zwei unterschiedliche Arten von Impfstoffen zur Verfügung: Ein Polysaccharidimpfstoff, der die reinen Antigene von 23 Pneumokokken-Serotypen enthält, sowie mehrere Konjugatimpfstoffe, bei denen die Antigene von 13 bzw. 15 bzw. 20 Serotypen an wirkungsverstärkende Proteine gebunden („konjugiert“) sind. Gemäß STIKO-Empfehlung sollen Kinder unter 2 Jahren mit einem Konjugatimpfstoff geimpft werden, da der Polysaccharidimpfstoff bei ihnen keine ausreichende Immunantwort hervorruft. Für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr ohne Vorerkrankung wird seitens der Kommission eine Impfung mit dem Polysaccharidimpfstoff empfohlen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab dem 2. Lebensjahr, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, sollen entweder nur mit dem Polysaccharidimpfstoff oder aber mit einem Konjugatimpfstoff gefolgt von dem Polysaccharidimpfstoff geimpft werden (abhängig von der Grunderkrankung).
Zahlreiche Fachgesellschaften in Deutschland vertreten die Ansicht, dass auch für die Impfung von Erwachsenen ein Konjugatimpfstoff deutlich besser geeignet ist als der Polysaccharidimpfstoff. Trotz der geringeren enthaltenen Serotypen-Zahl überwiegen deutlich die Vorteile, wie etwa eine bessere Wirksamkeit, Schutz gegen die häufigste Verlaufsform einer Pneumokokken-Infektion (Lungenentzündung), eine längere Schutzdauer, keine verminderte Wirkung bei einer Auffrischimpfung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der in der Schutzimpfungsrichtlinie die Pflichtleistungen für die gesetzlichen Krankenkassen festlegt, hat die STIKO-Empfehlungen unverändert übernommen. Das bedeutet, dass für die o.g. Alters- bzw. Personengruppen der zu nutzende und von den Kassen zu bezahlende Impfstoff explizit festgelegt ist. Einige Kassen übernehmen jedoch auch abweichend von der STIKO-Empfehlung bzw. der Festlegung in der Schutzimpfungsrichtlinie die Kosten für einen Konjugatimpfstoff.
Damit Sie als Versicherter wissen, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, veröffentlichen wir hier eine aktuelle Übersicht mit den uns bekannten Leistungen.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen zur Kostenerstattung beziehen sich auf den Konjugatimpfstoff, der 13 Pneumokokken-Serotypen enthält. Zu den anderen beiden Impfstoffen (mit 15 bzw. 20 Pneumokokken-Serotypen) liegen uns noch keine Informationen bzgl. einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen vor.
Krankenversicherungen, die die Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (13 Serotypen) außerhalb der STIKO-Empfehlung erstatten
(Stand: 10.10.2022   • Informationen aus dem Vorjahr)
Krankenversicherungen Anmerkungen
Versicherung/Kasse Bemerkung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Ersatzkassen
HEK - Hanseatische Krankenkasse 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Honorar in Höhe der Vertragssätze
AOKen
AOK Bremen/Bremerhaven 100 % Kostenerstattung
AOK Nordost • Kostenerstattung für Versicherte (bis 200 € im Jahr)
AOK Nordwest • 80 % Kostenerstattung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets möglich (max. 500 € pro Jahr)
Innungskrankenkassen
BIG direkt gesund 100 % Kostenerstattung bei ärztlicher Empfehlung für den Impfstoff, ärztl. Leistung max. 2,3-facher GOÄ-Satz; keine Altersbegrenzung; Zulassung beachten
IKK Südwest Kostenerstattung in Höhe der vorgelegten Rechnungen
Betriebskrankenkassen
Bahn-BKK wenn Impfung mit dem Polysaccharidimpfstoff ineffektiv ist; Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung bis 2,3-facher GOÄ-Satz, Ausgabepreis der Apotheke
BERGISCHE Krankenkasse 100 % Kostenerstattung nach § 132e SGB V oder der aktuellen GOÄ-Positionen 1 und 375 mit einfachem Faktor; Erstattung als Schutz- und Reiseimpfung
Bertelsmann BKK Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
BKK DürkoppAdler Kostenerstattung im Rahmen des Impfbudgets von max. 200 € pro Kalenderjahr
BKK EWE bei ärztl. Empfehlung 90 % Kostenerstattung
BKK exklusiv bei ärztl. Verordnung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (ggf. abzgl. gesetzl. Zuzahlung von 10 %; mind. 5 €, max. 10 €); nicht bei Kindern bis 18 Jahren; ärztliche Leistungen in Höhe von max. 10,72 € je Impfgabe, bei Verordnung des Impfstoffes auf einem Privatrezept und bei privatärztlicher Abrechnung.
BKK Faber-Castell & Partner bei mediz. Notwendigkeit; Abrechnung über Versichertenkarte
BKK firmus bei ärztl. Verordnung Kostenerstattung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung), ärztl. Leistung max. 4,66 €
BKK Freudenberg bei ärztl. Empfehlung 100 % Kostenerstattung
BKK Gildemeister Seidensticker bei ärztl. Empfehlung für Risikogruppen gemäß STIKO im Rahmen eines Impfbudgets von max. 250 € pro Kalenderjahr für Impfungen, die keine Pflichtleistung sind
BKK Mahle • Einzelfallentscheidung
BKK Pfaff • Kostenbeteiligung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs. Impfstoff und ärztl. Leistung gamäß Vertragspreise
BKK ProVita bei ärztl. Empfehlung Kostenerstattung über das Gesundheitskonto möglich (max. 200 € pro Kalenderjahr)
BKK Technoform Abrechnung ggf. über eGK
BKK VBU bei ärztl. Verordnung Erstattung des Impfstoffes und des ärztl. Honorars
BKK VerbundPlus 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, max. 8,10 € für die ärztl. Leistung; für Säuglinge und Kinder unter 2 Jahren und Kinder von 2 - 15 Jahren (Risikogruppe STIKO), jedoch Nachimpfung nach 6 - 12 Monaten mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff
BKK Voralb •
BKK Werra-Meissner Kostenerstattung nach STIKO-Empfehlung und bei Abbrechnung über Karte
BKK Wirtschaft & Finanzen 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff
BKK24 bei mediz. Notwendigkeit 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung gemäß Vertragssatz
Bosch BKK 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
Continentale BKK Kostenerstattung, nach ärztl. Empfehlung, von Impfungen (zusätzlich zu den Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V), die schulmedizinisch anerkannt sein müssen, sofern nicht andere Kostenträger zuständig sind. Ärztl. Leistungen werden bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ erstattet.
Daimler BKK • 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung
energie-BKK 100 % Kostenerstattung bei ärztlicher Empfehlung und wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Heimat Krankenkasse max. 300 € je Kalenderjahr für ärztl. empfohlene Schutzimpfungen, die keine Pflichtleistung sind
Mobil Krankenkasse 100 % Kostenerstattung der ärztl. Leistung und des Impfstoffs bei Indikationsimpfung
pronova BKK 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung max. 15 €
Salus BKK 100 % Kostenerstattung für versicherte Kinder unter 2 Jahren
SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) für Personen, denen die Impfung von der STIKO empfohlen wird, wird der Konjugatimpfstoff im Rahmen einer sequentiellen Impfung übernommen oder dann, wenn der Polysaccharidimpfstoff nicht verfügbar ist
Securvita Krankenkasse bei ärztl. individueller Empfehlung der Impfung; 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (max. deutscher Apothekenverkaufspreis), ärztl. Leistung 1-facher GOÄ-Satz
Südzucker BKK • bei ärztl. Empfehlung Kostenerstattung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung), ärztl. Leistung gemäß EBM
VIACTIV Krankenkasse Kostenübernahme bei ärztl. Empfehlung des Impfstoffs
WMF BKK bei ärztl. Empfehlung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (bis 400 € jährlich), ärztl. Leistung gemäß Kassensatz
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier wiedergegebenen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann vom CRM nicht übernommen werden.

Quellen (Impfstoffe):
  • Robert Koch Institut. Schutzimpfung gegen Pneumokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten.
  • Stellungnahme zur Empfehlung der Pneumokokken-Impfung für Erwachsene. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG).
Quellen (Kostenerstattung):
  • Schriftliche Auskunft der Krankenversicherungen
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL). 2. Februar 2019


Aktualisiert am 14.02.2023, erstellt am 16.02.2018


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