|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impfungen von A bis Z > Impfungen von A-Z > Pneumokokken |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Pneumokokken
Autor: Prof. Dr. T. Jelinek, Dr. S. Witteck Die Frage des Impfstoffs
In Deutschland stehen für die Impfung gegen Pneumokokken zwei unterschiedliche Arten von Impfstoffen zur Verfügung: Ein Polysaccharidimpfstoff, der die reinen Antigene von 23 Pneumokokken-Serotypen enthält, sowie mehrere Konjugatimpfstoffe, bei denen die Antigene von 13 bzw. 15 bzw. 20 Serotypen an wirkungsverstärkende Proteine gebunden („konjugiert“) sind. Gemäß STIKO-Empfehlung sollen Kinder unter 2 Jahren mit einem Konjugatimpfstoff geimpft werden, da der Polysaccharidimpfstoff bei ihnen keine ausreichende Immunantwort hervorruft. Für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr ohne Vorerkrankung wird seitens der Kommission eine Impfung mit dem Polysaccharidimpfstoff empfohlen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab dem 2. Lebensjahr, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, sollen entweder nur mit dem Polysaccharidimpfstoff oder aber mit einem Konjugatimpfstoff gefolgt von dem Polysaccharidimpfstoff geimpft werden (abhängig von der Grunderkrankung).
Zahlreiche Fachgesellschaften in Deutschland vertreten die Ansicht, dass auch für die Impfung von Erwachsenen ein Konjugatimpfstoff deutlich besser geeignet ist als der Polysaccharidimpfstoff. Trotz der geringeren enthaltenen Serotypen-Zahl überwiegen deutlich die Vorteile, wie etwa eine bessere Wirksamkeit, Schutz gegen die häufigste Verlaufsform einer Pneumokokken-Infektion (Lungenentzündung), eine längere Schutzdauer, keine verminderte Wirkung bei einer Auffrischimpfung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der in der Schutzimpfungsrichtlinie die Pflichtleistungen für die gesetzlichen Krankenkassen festlegt, hat die STIKO-Empfehlungen unverändert übernommen. Das bedeutet, dass für die o.g. Alters- bzw. Personengruppen der zu nutzende und von den Kassen zu bezahlende Impfstoff explizit festgelegt ist. Einige Kassen übernehmen jedoch auch abweichend von der STIKO-Empfehlung bzw. der Festlegung in der Schutzimpfungsrichtlinie die Kosten für einen Konjugatimpfstoff.
Damit Sie als Versicherter wissen, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, veröffentlichen wir hier eine aktuelle Übersicht mit den uns bekannten Leistungen.
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen zur Kostenerstattung beziehen sich auf den Konjugatimpfstoff, der 13 Pneumokokken-Serotypen enthält. Zu den anderen beiden Impfstoffen (mit 15 bzw. 20 Pneumokokken-Serotypen) liegen uns noch keine Informationen bzgl. einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen vor.
Krankenversicherungen, die die Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (13 Serotypen) außerhalb der STIKO-Empfehlung erstatten
(Stand: 10.10.2022 • Informationen aus dem Vorjahr)
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier wiedergegebenen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann vom CRM nicht übernommen werden.
Quellen (Impfstoffe):
Quellen (Kostenerstattung):
Aktualisiert am 14.02.2023, erstellt am 16.02.2018 |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Home
•
Kontakt
•
Impressum
•
Datenschutzerklärung
|
|